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Verfahrensweisen der Deutschen Dienststelle (WASt) bei Meldungen von
Erkennungsmarkenfunden
Die Deutsche
Dienststelle (WASt) ist alleinige Eigentümerin der Erkennungsmarken
(EM) der Soldaten. Der WASt müssen gefundene EM umgehend gemeldet und übergeben
werden - ganz gleich, wann, wo und unter welchen Umständen der Fund geschah!
Verfahrensweise der WASt bei EM-Funden mit sterblichen
Überresten eines gefallenen Soldaten
Für die Belange von Kriegssterbefall- bzw. Kriegsgräber-Nachweisangelegenheiten
ehemaliger Wehrmachtangehöriger ist die WASt die ausschließlich zuständige
Dienststelle.
Zu den Aufgaben der WASt gehört unter anderem die Klärung von Meldungen über
Kriegssterbefälle der Wehrmachtangehörigen sowie die Ermittlung und
Benachrichtigung nächster Familienangehöriger und ggf. die Erstattung einer
amtlichen Kriegssterbefallanzeige an die zuständigen Standesämter,
einschließlich des Nachweises aller im In- und Ausland gelegenen Kriegsgräber.
Für eine zweifelsfreie Identifizierung ist zunächst die Vorlage der
Erkennungsmarke (EM) im Original erforderlich (ggf. genügt für die
Vorermittlungen ein aussagekräftiges Foto).
Ferner benötigt die WASt genaue Angaben zum Fundort (möglichst in Form einer
Skizze) mit Entfernungsangaben zu nächstgrößeren Städten, Koordinaten mittels
GPS, o. ä..
Wichtig für die Recherchen der WASt ist, auch zu erfahren, unter welchen
Umständen bzw. in welchem Zusammenhang die EM aufgefunden wurde.
Darüber hinaus braucht die WASt natürlich den Namen und die Anschrift des
Finders, um direkten Kontakt mit ihm aufnehmen zu können.
Anschließend informiert die WASt den für das Land / Gebiet zuständigen Umbetter
des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. (VDK), der sich dann mit dem
Finder vor Ort in Verbindung setzt, um die EM (sofern noch nicht an die WASt
abgegeben) und die sterblichen Überreste zu übernehmen und diese dann auf einem
Soldatenfriedhof zu bestatten.
Verfahrensweise der WASt bei EM-Funden ohne sterbliche Überreste eines
gefallenen Soldaten
Bei EM-Funden ohne sterbliche Überreste gestaltet sich die Sache etwas anders.
In diesem Fall werden die Marken bei der WASt nur per EDV erfaßt und archiviert.
Ermittlungen nach den Trägern der gefundenen EM werden bei der WASt dann nicht
durchgeführt und die abgegebenen Marken werden bei Nachfrage auf Wunsch an die
Angehörigen ausgehändigt.
Anfragen und Anträge auf Auskunft von EM-Findern bei der WASt
Im überwiegenden Teil von Anfragen werden der WASt die Marken von den Findern
jedoch leider nicht übersandt, so daß die WASt davon ausgehen muß, das es sich
hier bei den Anfragenden um Sammler handelt, die ihre Beute mit den Personalien
des ehemaligen Trägers aufwerten und diese nicht aus den Händen geben möchten.
Kaum einer dieser Antragsteller teilt übrigens der WASt seine Postanschrift mit,
sondern fragt meist anonym per E-Mail an.
Die WASt gibt in diesen Fällen lediglich standardmäßig Auskunft, daß sich anhand
einer Erkennungsmarke zwar in vielen Fällen der ehemalige Träger ermitteln läßt,
die Marke allein (ohne sterbliche Überreste) jedoch für eine Schicksalsklärung
nicht ausreicht.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß zu den Aufgaben der WASt unter anderem
die Klärung von Meldungen über Kriegssterbefälle sowie die Ermittlung und
Benachrichtigung der nächsten Angehörigen gehören, diese Aufgaben jedoch nur
wahrgenommen werden können, wenn die Erkennungsmarke in unmittelbarem
Zusammenhang mit menschlichen Gebeinen aufgefunden wurde. Gegebenenfalls wird in
diesen Fällen dann eine Kriegssterbefallanzeige erstattet und dem zuständigen
Standesamt zur Beurkundung angezeigt.
Da diese Aufgaben sehr arbeits- und zeitintensiv sind, führt die WASt
entsprechende Ermittlungen nur dann durch, wenn dadurch tatsächlich Schicksale
geklärt werden können.
Hinweise auf EM- und Gebeinfunde in Foren
Die Problematik, die die WASt bei Meldungen über EM- und Gebeinfunde in Foren
sieht, ist die Anonymität der Melder dieser Funde, denn die Realität sieht
leider so aus, daß die WASt nur in den seltensten Fällen zu einem entsprechenden
Melder / Finder Kontakt herstellen kann, um den Vorgang wie beschrieben weiter
zu verfolgen!
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